Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HKR AI Solutions GbR — Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der HKR AI Solutions GbR, Wurmbenden 27, 52070 Aachen (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Prozessautomatisierung und verwandter Technologien, die der Auftragnehmer mit Unternehmern (§ 14 BGB) schließt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Vertragsbeziehung mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird nicht begründet.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung des Auftraggebers auf ein Angebot des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung eines Projektvertrags zustande. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Angebote gelten, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag (nachfolgend „Leistungsbeschreibung"). Typische Leistungen des Auftragnehmers umfassen unter anderem: KI-Strategieberatung, Prozessautomatisierung, Entwicklung und Integration von KI-Chatbots und -Agenten, Datenanalyse, Workflow-Automatisierung sowie damit zusammenhängende Schulungsleistungen.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehraufwand, der durch Änderungswünsche des Auftraggebers entsteht, gesondert in Rechnung zu stellen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies die Vertragserfüllung nicht beeinträchtigt.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung nach § 611 BGB und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Abweichend von Absatz 4 kann im individuellen Projektvertrag eine „Pilotprojekt-Vereinbarung" mit einer Geld-zurück-Garantie für den Fall ausbleibender messbarer Ergebnisse schriftlich vereinbart werden. Die Definition „messbarer Fortschritt" wird in einem solchen Fall vor Projektbeginn schriftlich festgehalten. Diese Abweichung gilt ausschließlich für Projekte, in denen dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Entscheidungen bevollmächtigt ist.
- Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht in einem solchen Fall das Recht zu, vereinbarte Fristen entsprechend zu verlängern und etwaigen Mehraufwand zu berechnen.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei Projekten mit einem Gesamtwert von mehr als 2.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 6 Termine und Fristen
- Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die vereinbarten Fristen angemessen zu verlängern.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Werke (Software, Konzepte, Dokumentationen, Datenmodelle etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
- Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertragsgemäßen Zweck ein, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Dritten gegenüber eingesetzte Open-Source-Komponenten und Drittbibliotheken verbleiben unter ihren jeweiligen Lizenzen.
- Der Auftragnehmer behält das Recht, die im Rahmen des Projekts gewonnenen allgemeinen Kenntnisse und Erfahrungen (Know-how) für andere Projekte zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.
§ 8 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische und kaufmännische Informationen) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder ihm rechtmäßig von Dritten mitgeteilt wurden.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für drei Jahre nach dessen Beendigung.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass KI-generierte Ausgaben ungeprüft übernommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle KI-Ergebnisse eigenverantwortlich zu überprüfen, bevor er sie einsetzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter.
§ 10 Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, zu beachten.
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Verlangen des Auftraggebers einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Projektverträge laufen bis zur vereinbarten Fertigstellung. Laufende Retainer- oder Wartungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt.
- Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB analog).
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
HKR AI Solutions GbR · Wurmbenden 27 · 52070 Aachen · info@hkr-ai-solutions.de